Abgeschickt von Gast am 07 April, 2005 um 11:20:39:
Antwort auf: Re: Fahrlässigkeit - Bindet Strafbefehl Kasko-Versicherung...? von Mephisto am 06 April, 2005 um 18:59:46:
Grundsätzlich handelt jemand objektiv und subjektiv grob fahrlässig, wenn er sein Auto in absolut fahruntüchtigem Zustand lenkt. Die Grenze liegt bei 1,1 Promille.
Nach dem dem sog. Beweis des ersten Anscheins besteht ein Kausalzusammenhang zwischen der Fahruntüchtigkeit und dem Unfall, so dass der Unfall „durch“ grobe FLK (nämlich Fahren unter Alkohol) herbeigeführt ist.
Der VN müßte entkräftende Umstände anführen, was ihm in der Regel nicht gelingt.
Der Versuch, über eine Diskussion des Fahrlässigkeitsbegriffs von der „groben“ FLK herunterzukommen, wird scheitern.